Friedhofsverwaltung

Nutzungsrecht

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Foto Mandy Göhler

Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte wird mindestens für die Dauer der vorgeschriebenen Ruhezeit von 35 Jahren erworben. Mit dem Nutzungsrecht verbunden ist die Verpflichtung, die Grabstätte instand zu halten.

Nach Ablauf der Nutzungszeit kann das Nutzungrecht im Rahmen der Vorgaben der Friedhofsordnung verlängert werden. Erfolgt eine Beisetzung, so ist die Nutzungszeit bis zum Ablauf der vorgeschriebenen Ruhezeit zu verlängern.

Das Nutzungsrecht kann auch auf eine andere Person übertragen werden.

Auskünfte zum Nutzungsrecht und zur Möglichkeit der Übertragung des Nutzungsrechtes erhalten Sie im Gemeindebüro.

Kontakt T 05208 255 / info@kirche-leo.de